* Am Tag danach ... *
... läßt sich sagen:
~ es wurden einige Dinge in Gang gebracht - nach meinen Vorstellungen !
+++
INFO:
... nach jetzt über 19 Jahren und einem alten "Einheits-Mietvertrag" besteht eine Frist bei Kündigung von 9 Monaten !!!
... wenn ein Grund vorliegt ~ Eigenbedarf, ansonsten kann man dem Mieter nicht kündigen - es sei denn, er hat sich schwerwiegende Dinge zu Schulden kommen lassen!
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